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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 293/09   

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https://dejure.org/2009,115602
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 293/09 (https://dejure.org/2009,115602)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.12.2009 - L 9 U 293/09 (https://dejure.org/2009,115602)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - L 9 U 293/09 (https://dejure.org/2009,115602)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 292/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 293/09
    Wegen der Einzelheiten des beruflichen Werdegangs des Berufungsklägers wird auf Blatt 87 bis 71 der zum Verfahren L 9 U 292/09 beigezogenen Berufskrankheitenakten zum Az.: 08/001 007 Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2003 - L 9 U 205/01

    Anspruch auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 293/09
    Als wesentliche Ursache oder Mitursache für einen Körperschaden kann vielmehr ein Versicherungsfall nur dann anerkannt werden, wenn anhand der geltenden naturwissenschaftlichen Lehrmeinung im individuellen Einzelfall ein konkreter Wirkungsmechanismus nachvollzogen werden kann, über den der Versicherungsfall den Körperschaden herbeigeführt hat und wenn dabei aus naturwissenschaftlicher Sicht die Gründe, die für den Ablauf gerade dieser Ursachenkette sprechen, gegenüber den dagegen sprechenden Gründen, die namentlich in möglichen konkurrierenden Ursachen liegen können, überwiegen (Bereiter-Hahn/Mertens, gesetzliche Unfallversicherung, § 8 SGB VII Bd. Nr. 10.1 m. w. N.; ständige Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 26. Juni 2003, Az.: L 9 U 205/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 291/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 293/09
    Auf die im Verfahren L 9 U 291/09 erfolgte Mitteilung des Gerichts hin, dass der Termin in allen auf den 09. Dezember 2009 geladenen Verfahren des Berufungsklägers aufgehoben werde, falls der Berufungskläger keinen hiervon abweichenden Wunsch äußere, hat dieser dem Gericht nämlich mit Fax vom 26. November 2009 zu dem genannten Aktenzeichen mitgeteilt, dass eine Terminverschiebung nicht vonnöten sei.
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